Biozidprodukte sollen Schadorganismen bekämpfen.

Moderne Biozidprodukte müssen gefahrlos für Nichtzielorganismen sein.

Biozide sollen Schadorganismen, beispielsweise Insekten, Schimmelpilze oder Bakterien, bekämpfen. Das Ziel ist dabei, die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen. Die modernen Biozidwirkstoffe dürfen deshalb nicht giftig sein, und sie sollen möglichst geringe Auswirkungen auf die Umwelt haben. Es gilt deshalb, die gute Balance zwischen Wirksamkeit und Minimierung unerwünschter Auswirkungen zu finden.

Zulassung vor der Vermarktung

Die europäische Biozidprodukte-Verordnung bestimmt die Regeln, was zu prüfen ist und wie ein Unternehmen die Erlaubnis erhält, Biozidprodukte vermarkten zu dürfen. Nicht nur, dass der Wirkstoff genehmigt werden musste und von einem europäisch gelisteten Lieferanten stammt. Das Biozidprodukt mit seinen Nebenkomponenten benötigt eine eigene Zulassung. Und Waren, die mit einem Biozidprodukt behandelt wurden, unterliegen auch der Biozidprodukte-Verordnung. Vielleicht erfodern sie eine Kennzeichnung oder sogar Zulassung. Aber vielleicht gelten noch Übergangsregelungen. Ausnahmen gibt es in den europäischen Verordnungen viele. Das erhöht die Komplexität. Manche Arbeit kann einem aber auch erspart bleiben. Vielleicht aber auch nur vorübergehend. ⇒ Biozidprodukte-Verordnung

Unterschiedliche Aufgaben erfordern unterschiedliche Lösungen

Wichtig ist zu wissen, was für Ihr Unternehmen zu tun ist. Vergleichsweise einfach ist es, wenn Sie das Biozidprodukt eines anderen Herstellers „nur“ unter Ihrem Firmennamen handeln. Wesentlich aufwendiger ist die Zulassung Ihrer speziellen Formulierung, bei der Sie besondere Eigenschaften ausloben. ⇒ Betroffenheits-Analyse

Die Zulassung selbst kann einen recht großen Aufwand bedeuten – zeitlich und finanziell. Wenn Sie dafür die Expertise im eigenen Hause nicht zur Verfügung haben, wenden Sie sich für den Zulassungantrag am besten an den ⇒ Consultant Ihres Vertrauens. Zu früh kann man nur selten beginnen. ⇒ Biozidprodukte-Zulassung